Kann ich verlangen, dass das Gesetz geprüft wird?
betrifft Verfahrensparteien, Kläger, Beklagte, Mieter
Sie können als Partei nicht beantragen, dass das Gericht den Verfassungsgerichtshof mit der Sache befasst. Ein solcher Antrag ist zurückzuweisen, weil den Parteien dieses Recht nicht zusteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (68 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ein Antrag einer Partei auf Befassung des VfGH ist zurückzuweisen, da den Parteien ein diesbezügliches Antragsrecht nicht zukommt (hier: Verfahren gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG - Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des § 44 Abs 2 und 3 MRG.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verfahrenshilfeantrag einer juristischen Person. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse von wirtschaftlich Beteiligten nach § 63 Abs 2 ZPO.OGH 18 OCg 1/23f, 22.05.2023
- Eine Prozesspartei hat keinen verfahrensrechtlichen Anspruch auf Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens oder eines Vorabentscheidungsverfahrens.OGH 9 Ob 4/17d, 28.02.2017
- Diese Grundsätze können auch nicht durch die Behauptung umgangen werden, das Berufungsverfahren sei – weil das Berufungsgericht der Anregung auf Einleitung eines Normprüfungsverfahrens nicht gefolgt sei – mangelhaft geblieben.OGH 5 Ob 193/16t, 22.11.2016
- Hier: Behaupteter Verstoß gegen BVergG.OGH 7 Ob 101/12x, 26.09.2012
- Unterlässt ein Gericht die Anfechtung einer Norm beim VfGH, dann kann dagegen keine Partei ein Rechtsmittel ergreifen; mangels Anfechtung kommt auch eine Unterbrechung iSd § 62 Abs 3 VfGG nicht in Frage.OGH 4 Ob 146/01a, 10.07.2001
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 122 LFG und FSAG-V idF BGBl 1995/452.OGH 2 Ob 41/00v, 16.03.2000
- Hier: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Grundsatz, dass der Versicherungsfall des Alters nach allen Sozialversicherungssystemen nur einmal eintreten kann.OGH 10 ObS 297/99w, 30.11.1999
- Hier: Beitragspflicht und Versicherungsfall des Alters nach dem Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz bei bereits eingetretener Versorgung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.OGH 10 ObS 2315/96f, 07.05.1997
- Die Parteien können beim Obersten Gerichtshof eine Antragstellung nach Art 89 Abs 2 B-VG anregen, haben jedoch nicht das Recht einen formellen Antrag zu stellen. Eine solche Anregung bedarf keiner besonderen beschlussmäßigen Zurückweisung.OGH 10 ObS 2016/96k, 09.04.1996
- § 48 ASGGOGH 8 ObS 18/94, 31.08.1994
- Unzulässigkeit des Rekurses gegen Beschluss des Berufungsgerichtes.OGH 9 ObA 286/89, 18.10.1989
- Hier: Verfahrensvorschrift des § 14 Abs 2 zweiter Fall AußStrG und § 140 Abs 2 Satz 1 ABGB.OGH 5 Ob 524/89, 14.03.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 68.
- OGH 8 ObA 10/24i, 25.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 215/23w, 20.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 98/17b, 27.09.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 193/16t, 22.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 73/16z, 18.08.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
B-VG Art89
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