Kann ich eine staatliche Leistung einklagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 09.12.2025 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Förderung nach § 1 Abs 1 Z 1 COVID-19-ZweckzuschussG, von der „privat-profitorientierte“ Pflegeheime ausgeschlossen sind.OGH 10 Ob 19/24b, 11.02.2025
- Sowohl im Fall einer Ungleichbehandlung einzelner Förderungswerber im Vergleich zu anderen Subventionswerbern als auch bei einer – allenfalls auch sämtliche Förderungswerber gleichermaßen betreffenden – Entscheidung über Förderansuchen nach unsachlichen bzw willkürlichen Kriterien (die sich auch aus einer willkürlichen Auslegung der Förderrichtlinien ergeben können) besteht nach der Rechtsprechung ein durchsetzbarer Förderanspruch.OGH 1 Ob 94/24s, 08.10.2024
- Hier: COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe.OGH 1 Ob 30/24d, 08.04.2024
- Hier: Burgenländisches Kulturförderungsgesetz.OGH 3 Ob 83/18d, 23.05.2018
- Hier: Kärntner Grundversorgungsgesetz (K-GrvG)OGH 7 Ob 72/14k, 25.06.2014
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Mit Ausführungen zum steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG) und der Behindertenhilfe.OGH 4 Ob 134/12b, 17.12.2012
- Zum „Normalbedarf“ gehört auch die Sicherung der ungestörten normalen Berufsausübung, die jedermann für sich selbst in Anspruch nimmt.OGH 4 Ob 134/12b, 17.12.2012
- Hier: Ausführliche Darstellung der Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 2 Abs 1 und 3 lit b, 9 Kärntner Grundversorgungsgesetz (K‑GrvG).OGH 4 Ob 213/11v, 27.03.2012
- Das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 sind keine Selbstbindungsgesetze zu Lasten des Bundes, die diesen verpflichten würden, (einklagbare) Subventionsleistungen an Privatrechtssubjekte zu erbringen.OGH 1 Ob 169/10z, 23.11.2010
- Hier: BBetrG idF BGBl I 101/2003).OGH 5 Ob 98/05f, 20.09.2005
- Aus der Anwendung des § 2 Abs 1 Satz 2 BBetrG iS der durch die AsylG-Nov 2003 (BGBl I 101/2003) vorgenommenen authentischen Interpretation folgt, dass mangels Hilfsbedürftigkeit der Asylwerber keine Leistungspflicht des Bundes bestand.OGH 5 Ob 98/05f, 20.09.2005
- Hier: Leistungen nach dem PresseförderungsG 1985.OGH 10 Ob 23/03k, 21.06.2004
- Der letztlich mit mangelnden Erfolgsaussichten der Asylanträge begründete Ausschluss von (hilfsbedürftigen) Asylwerbern aus bestimmten Herkunftsstaaten ist aus dem Gesetz nicht nur nicht ableitbar, sondern steht mit dessen Grundwertungen in Widerspruch.OGH 9 Ob 71/03m, 27.08.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 21.
- OGH 10 Ob 60/25h, 09.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 83/24y, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 94/24s, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 50/24b, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 30/24d, 08.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 184/22b, 24.07.2023
Genannte Normen
BBetrG §1 Abs1; BBetrG §1 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach der neueren Entscheidung sind Sie dadurch nicht nachteilig betroffen, wenn das Gericht der Gegenseite eine Liegenschaft zuweist, obwohl diese ihren Antrag zuletzt nicht mehr aufrechthielt; darauf berufen kann sich nur die Gegenseite selbst. Der Rechtssatz gibt die ältere Sicht wieder, wonach die Bestimmtheit des Begehrens und die Bindung des Gerichts daran vor allem Verfahrensfragen sind und es unbillig sein könnte, jemandem eine Rechtsstellung aufzudrängen.
Hat ein Schiedsgericht selbst entschieden, dass eine gültige Schiedsvereinbarung besteht, bindet das die staatlichen Gerichte nicht. Diese dürfen sowohl die Rechtsfrage als auch die zugrunde liegenden Tatsachen neu beurteilen. Was der Schiedsspruch dazu ausführt, wirkt nur als Beweis.