Ist ein Gesetz gleichheitswidrig, weil es unbefriedigend wirkt?
betrifft Versicherte, Antragsteller, Bürger
Ein Gesetz verstößt nicht schon deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sein Ergebnis nicht in jedem Fall befriedigt. Der Gesetzgeber darf eine einfache und leicht handhabbare Regelung treffen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Eine Regelung ist nicht schon dann gleichheitswidrig, wenn ihr Ergebnis nicht in allen Fällen als befriedigend angesehen wird. Dem Normsetzer muss es gestattet sein, eine einfache und leicht handhabbare Regelung zu treffen (idS VfSlg 10455 mit weiteren Hinweisen).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 203 Abs 1 letzter Teilsatz ASVG.OGH 10 ObS 78/19x, 25.06.2019
- Hier: § 208 Satz 2 ASVG.OGH 10 ObS 92/14y, 30.09.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 10 ObS 92/25i, 21.10.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
B-VG Art7
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