Ist es zulässig, dass meine Krankheit nicht anerkannt wird?
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Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass dieselbe Krankheit bei manchen Berufsgruppen als Berufskrankheit gilt und bei anderen nicht. Im entschiedenen Fall betraf das eine Hepatitis B bei einem Zollbeamten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Verfassungsrechtlich unbedenklich ist, daß eine Krankheit bei manchen Berufsgruppen eine Berufskrankheit darstellt, bei anderen nicht (hier: Hepatitis B bei einem Zollbeamten).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nummer 38 der Anlage 1 zum ASVG.OGH 10 ObS 1/23d, 21.03.2023
- Hier: COVID-19-Infektion eines Freiwilligen des Österreichischen Bergrettungsdiensts im Zuge eines Einsatzes zur Bekämpfung eines Waldbrandes.OGH 10 ObS 1/23d, 21.03.2023
- Der Oberste Gerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, dass eine Krankheit für manche Berufsgruppen eine Berufskrankheit darstellt, für andere aber nicht.OGH 10 ObS 1/23d, 21.03.2023
- Hier: Multikavernöse Oberlappentuberkulose bei einem Sicherheitswachebeamten.OGH 10 ObS 175/88, 06.09.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054077 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 ObS 64/25x, 10.07.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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