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Muss ich als Beschäftigter den ganzen Schaden zahlen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Dienstnehmer
Nicht unbedingt. Der Ersatz kann herabgesetzt werden; allein dass Sie gegen eine ausdrückliche Weisung verstoßen haben, schließt eine Herabsetzung nicht aus. Ob und wie weit gemäßigt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Mäßigung des Ersatzanspruches scheidet nicht allein aufgrund eines Verstoßes des Schädigers gegen eine ausdrückliche Weisung aus. Ob und wie weit der Ersatzanspruch zu mäßigen ist, ist eine Frage des Einzelfalles.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111013 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Genannte Normen

DHG §2; OrgHG §3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Arbeitsunfall und Schmerzengeld

Nein. Bei einem Arbeitsunfall haftet der Dienstgeber nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat; sonst sind alle Schadenersatzansprüche einschließlich des Schmerzengeldes ausgeschlossen. Das gilt auch für Wegunfälle, für Leiharbeitskräfte und für den Schock naher Angehöriger eines Getöteten.

günstig für Arbeitgeber Haftungsprivileg des Dienstgebers bleibt

Ja. Die Regel, die die Ersatzpflicht des Dienstgebers bei Arbeitsunfällen einschränkt, wurde durch das Gesetz über die Haftung für Eisenbahn- und Kraftfahrzeugunfälle nicht aufgehoben. Sie gilt daher weiterhin.

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