Wann zählt eine höherwertige Zusatzaufgabe für meine Einstufung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 35 DO.C.OGH 9 ObA 196/99k, 01.09.1999
- Erheblich ist keine "überwiegende", sondern eine im Verhältnis zu den sonstigen Agenden ins Gewicht fallende Tätigkeit des betreffenden Angestellten. Dreißig Prozent der höherwertigen Tätigkeit ist erheblich (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 254/93, 22.09.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 ObA 4/24g, 26.08.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
DO.A §36 Abs2; DO.A §37; DO.A Anl4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine Einreihung nach der höherwertigen Tätigkeit müssen Sie diese nicht überwiegend ausüben. Es genügt, dass sie im Verhältnis zu Ihren übrigen Aufgaben ins Gewicht fällt.
Verrichten Sie sowohl höherwertige als auch einfache Tätigkeiten, kommt es grundsätzlich darauf an, was zeitlich überwiegt. Haben die höherwertigen Aufgaben für Ihren Arbeitgeber aber die entscheidende Bedeutung, zählen diese, auch wenn sie weniger Zeit beanspruchen.