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Wann gilt meine Arbeit als höherwertige Angestelltentätigkeit?

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Für eine höherwertige Tätigkeit sprechen mehr Selbständigkeit und Denkvermögen, höhere Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit, die Fähigkeit, die Arbeit anderer zu beurteilen, Aufsichtsbefugnisse, überwiegend nicht körperliche Arbeit und ein gewisser Einblick in den Arbeitsablauf. Das sind Anhaltspunkte, die im einzelnen Fall nicht alle vorliegen müssen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Für höhere nicht kaufmännische Dienste werden eine größere Selbständigkeit und Denkfähigkeit, höhere Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit sowie die Fähigkeit der Beurteilung der Arbeiten anderer, Aufsichtsbefugnis sowie überwiegend nichtmanuelle Arbeiten und gewisse Einsicht in den Produktionsprozess (Arbeitsablauf) gefordert, wobei diese Kriterien Indizien sind und keineswegs zur Gänze im Einzelfall vorliegen müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Höherwertige Tätigkeit neben der eigentlichen Arbeit

Üben Sie neben Ihrer eigentlichen Arbeit auch eine höherwertige Tätigkeit aus, werden Sie nur dann danach eingereiht, wenn sich diese in erheblichem Ausmaß und regelmäßig wiederholt. Dasselbe gilt, wenn Ihnen ein zusätzlicher Aufgabenbereich übertragen wurde.

günstig für Arbeitgeber Einstufung bei verschiedenwertigen Arbeiten

Maßgeblich ist, welche Tätigkeit überwiegt. Nur wenn der nicht überwiegende Teil Ihrer Arbeit von überragender Bedeutung ist, kann er den Ausschlag geben. Eine höherwertige, aber nicht überwiegende Teiltätigkeit begründet für sich allein keinen höheren Anspruch auf Entgelt.

Verwandte Fragen

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