Wann gilt meine Arbeit als höherwertige Angestelltentätigkeit?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sozialpädagogin, Rehabilitationsgeld nach § 273 ASVG.OGH 10 ObS 60/23f, 19.12.2023
- Hier: Notfallsanitäter übt nicht höheren nichtkaufmännischen Dienst aus.OGH 10 ObS 32/22m, 29.03.2022
- Hier: Briefzustellerin übt keine höheren kaufmännischen Dienste aus.OGH 10 ObS 182/21v, 25.01.2022
- Hier: Organ der Parkraumüberwachung übt keine höheren nicht kaufmännischen Dienste aus.OGH 10 ObS 63/21v, 27.04.2021
- Berufsdetektivassistent.OGH 4 Ob 93/17f, 30.05.2017
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- An den Begriff der höheren, nicht kaufmännischen Dienste darf aber kein unverhältnismäßig strengerer Maßstab angelegt werden, als an den der kaufmännischen Dienste.OGH 9 ObA 24/04a, 09.06.2004
- Hier: Wirtschafter in einer Bundesversuchsanstalt mit großem landwirtschaftlichem Betrieb.OGH 10 ObS 81/04s, 18.05.2004
- Objektleiter im Reinigungsbetrieb ist Angestellter.OGH 8 ObA 200/00w, 25.01.2001
- Tätigkeiten, die im Rahmen eines Produktionsprozesses im Betrieb gewisse Aufsichtsfunktionen über die zutreffende Verrichtung manueller Tätigkeiten umfassen, sind keine Angestelltentätigkeit.OGH 8 ObA 200/00w, 25.01.2001
- Hier: Pflegehelfer i.S.d. GuKG.OGH 10 ObS 117/00d, 06.06.2000
- Hier: Rezeptionistin in einem als Familienbetrieb geführten Hotel, die auch (niedrigere) Portierstätigkeiten verrichtete.OGH 9 ObA 137/98g, 19.08.1998
- Schulische oder sonstige Vorbildung allein stellen noch kein Qualifikationskriterium dar.OGH 9 ObA 137/98g, 19.08.1998
- Hier: Fahrlehrer.OGH 10 ObS 211/98x, 23.06.1998
- Bei Pflegehelfern und Stationsgehilfen kann nicht von der Leistung höherer nicht kaufmännischer Dienste gesprochen werden.OGH 10 ObS 33/97v, 04.06.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 10 ObS 60/23f, 19.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 32/22m, 29.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 199/21v, 29.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 182/21v, 25.01.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 1 · Anwendungsgebiet des Gesetzes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Üben Sie neben Ihrer eigentlichen Arbeit auch eine höherwertige Tätigkeit aus, werden Sie nur dann danach eingereiht, wenn sich diese in erheblichem Ausmaß und regelmäßig wiederholt. Dasselbe gilt, wenn Ihnen ein zusätzlicher Aufgabenbereich übertragen wurde.
Maßgeblich ist, welche Tätigkeit überwiegt. Nur wenn der nicht überwiegende Teil Ihrer Arbeit von überragender Bedeutung ist, kann er den Ausschlag geben. Eine höherwertige, aber nicht überwiegende Teiltätigkeit begründet für sich allein keinen höheren Anspruch auf Entgelt.