Zum Inhalt springen

Muss ich als Dienstnehmer den ganzen Schaden ersetzen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Dienstnehmer
Nein. Das Gericht kann Ihren Ersatz mäßigen und berücksichtigt dabei Ihr Einkommen und Ihre Sorgepflichten; in einem Fall blieben bei 400.000 Schilling Schaden 30.000 Schilling an Ersatz. Feste Grenzen für die Mäßigung gibt es nicht, und auch bei grober Fahrlässigkeit bleibt sie möglich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Bei einem Gesamtschaden von vierhunderttausend Schilling sind dreißigtausend Schilling an Ersatz für einen Kranwagenfahrer (fünftausend bis fünftausendfünfhundert Schilling monatliches Einkommen, Sorgepflicht Frau, 3 Kinder) als vom Beklagten unangefochten hart genug.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054738 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

DHG §2 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Eigenes Verschulden beim Unfallregress

Der Dienstgeber muss dem Sozialversicherungsträger nur dann Ersatz leisten, wenn er den Arbeitsunfall selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für schweres Verschulden anderer Personen haftet er in diesem Zusammenhang nicht.

günstig für Arbeitgeber Haftungsprivileg des Dienstgebers bleibt

Ja. Die Regel, die die Ersatzpflicht des Dienstgebers bei Arbeitsunfällen einschränkt, wurde durch das Gesetz über die Haftung für Eisenbahn- und Kraftfahrzeugunfälle nicht aufgehoben. Sie gilt daher weiterhin.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Herabsetzung des Schadenersatzes im Dienst
Arbeitsrecht · Rückgriff der Kaskoversicherung auf den Dienstnehmer
Schadenersatz · Verschulden des eigenen Fahrers