Zum Inhalt springen

Darf mein Arbeitgeber mir etwas verbieten, das dem Betrieb schadet?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Ihr Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nicht seine eigenen schutzwürdigen Interessen zurückstellen. Wo Ihre Treuepflicht Rücksicht auf den Betrieb verlangt, muss er Ihnen die dadurch eingeschränkten Freiheiten nicht wahren. Sind beide Seiten betroffen, werden die Interessen gegeneinander abgewogen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Fürsorgepflicht nicht gehalten, eigene und schutzwerte Interessen zu vernachlässigen. Wo daher die betriebsbezogene Treuepflicht (auch Interessenwahrungspflicht) die Rücksichtnahme auf Unternehmensinteressen gebietet, kann den Arbeitgeber keine Fürsorgepflicht zur Wahrung solcher Dienstnehmerfreiheiten treffen, die durch die Treuepflicht eingeschränkt werden. Werden durch eine Maßnahme schutzwürdige Interessen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers berührt, kommt es zu einer Interessenabwägung. Hier: Das Verbot der Mitnahme von Speisen, soweit sie nicht für die Verpflegung des Arbeitnehmers während der Reise bestimmt und erforderlich sind, durch die Internationale Schlafwagen- und Touristik Gesellschaft AG ist gerechtfertigt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Fürsorgepflicht im Dienstverhältnis

Im laufenden Dienstverhältnis muss der Arbeitgeber sowohl Ihre wirtschaftlichen als auch Ihre persönlichen Interessen wahren.

günstig für Arbeitnehmer Sachlicher Maßstab beim Vertrauensverlust

Es kommt darauf an, ob Ihr Arbeitgeber bei vernünftiger kaufmännischer Betrachtung befürchten durfte, dass seine Belange gefährdet sind. Sein persönliches Empfinden entscheidet nicht. Ihr Gesamtverhalten wird nach einem sachlichen Maßstab und nach dem üblichen Verständnis beurteilt.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Treuepflicht des Arbeitnehmers
Arbeitsrecht · Treuepflicht des Angestellten
Arbeitsrecht · Kontrolle am Arbeitsplatz