Muss mein Arbeitgeber auf meine Interessen Rücksicht nehmen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus den § 1157 ABGB, § 18 AngG kann aber eine allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufklärung des Arbeitnehmers über Arbeitnehmerrechte nicht abgeleitet werden, sodass keine generelle Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer solchen Aufklärung besteht.OGH 8 ObA 25/24w, 26.06.2024
- Hier: Verneinung der Fürsorgepflichtverletzung: Antragstellung auf Fahrtkostenzuschuss nach § 64 Tiroler G-VBG 2012.OGH 9 ObA 114/20k, 27.01.2021
- Hier: Informationspflicht hinsichtlich der Möglichkeit, in den BAGS-KV zu optieren.OGH 9 ObA 70/11a, 29.03.2012
- Nach § 1298 ABGB ist es Sache des Arbeitgebers, sein mangelndes Verschulden an der Verletzung der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht darzutun.OGH 9 ObA 70/11a, 29.03.2012
- Die Fürsorgepflicht erstreckt sich aber nicht auf die Information der Dienstnehmer über die Unrichtigkeit einer Entgeltzahlung, zumal dem Dienstgeber ein solcher Umstand oft nicht bekannt sein wird.OGH 9 ObA 20/09w, 29.10.2009
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Eine Verpflichtung des Arbeitgebers als Adressat der Bestimmung des § 1157 ABGB (Fürsorgeplicht u.a. hinsichtlich Leben und Gesundheit) auf Bekanntgabe der im Rahmen der Betriebsorganisation zur Verhinderung von Arbeitsunfällen durch andere Arbeitnehmer zuständigen Arbeitskollegen ist grundsätzlich zu bejahen; dieser Anspruch besteht grundsätzlich auch gegenüber einem bereits ausgeschiedenen (geschädigten) Arbeitnehmer. Hiezu besteht auch (jedenfalls) ein Einsichtsrecht in die entsprechenden, vom Arbeitgeber auch nach Europarecht zu dokumentierenden Dienstpläne und Aufzeichnungen des Arbeitgebers als insoweit gemeinschaftliche Urkunden.OGH 8 ObA 4/09k, 30.07.2009
- Bei der Erteilung von Auskünften handelt der Bund in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht, mag es auch an einer spezifisch normierten gesetzlichen Pflicht, gerade solche Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen, fehlen.OGH 1 Ob 131/08h, 26.02.2009
- Solche Pflichten bestehen auch im Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsbeziehungen.OGH 1 Ob 131/08h, 26.02.2009
- Den Dienstgeber trifft gegenüber seinen Dienstnehmern eine Fürsorgepflicht, die sich auch auf die vermögensrechtlichen Interessen des Dienstnehmers erstreckt.OGH 9 ObA 118/03y, 17.03.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 12.
- OGH 8 ObA 43/25v, 21.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 25/24w, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 170/23s, 16.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 114/20k, 27.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 116/19b, 17.12.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 56/16z, 28.02.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 64/16a, 24.06.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie schulden Ihrem Arbeitgeber nicht nur die Arbeit selbst, sondern auch Rücksicht auf die Interessen des Betriebs. Sie müssen alles unterlassen, was dem Unternehmen und seinen Chancen schadet. Außerdem müssen Sie vor drohenden Schäden warnen und bei deren Beseitigung mithelfen.
Ja. Ihr Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nicht seine eigenen schutzwürdigen Interessen zurückstellen. Wo Ihre Treuepflicht Rücksicht auf den Betrieb verlangt, muss er Ihnen die dadurch eingeschränkten Freiheiten nicht wahren. Sind beide Seiten betroffen, werden die Interessen gegeneinander abgewogen.