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Entscheidet das persönliche Empfinden meines Arbeitgebers?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Es kommt darauf an, ob Ihr Arbeitgeber bei vernünftiger kaufmännischer Betrachtung befürchten durfte, dass seine Belange gefährdet sind. Sein persönliches Empfinden entscheidet nicht. Ihr Gesamtverhalten wird nach einem sachlichen Maßstab und nach dem üblichen Verständnis beurteilt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (106 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kommt es vor allem darauf an, ob für den Dienstgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung bestand, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien, wobei nicht das subjektive Empfinden des Dienstgebers entscheidet, sondern an das Gesamtverhalten des Angestellten ein objektiver Maßstab anzulegen ist, der nach den Begleitumständen des einzelnen Falles und nach der gewöhnlichen Verkehrsauffassung angewendet zu werden pflegt (vgl 4 Ob 186/55 = Arb 6360).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029833 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 106.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Gesamtbild des Verhaltens

Bei einer Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit ist das Gesamtbild Ihres Verhaltens maßgeblich. Die einzelnen Vorfälle dürfen nicht jeder für sich betrachtet und damit auseinandergenommen werden.

günstig für Arbeitgeber Vertrauensverlust durch privates Verhalten

Eine Entlassung wegen Vertrauensverlust setzt nicht voraus, dass Ihr Verhalten unmittelbar mit der Arbeit zu tun hat. Auch Handlungen außerhalb des Dienstes können dazu führen, dass Sie des Vertrauens Ihres Arbeitgebers unwürdig erscheinen.

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