Kann mein Arbeitgeber die Urlaubsabfindung vom Unfallgegner zurückfordern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112775 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 2 Ob 130/20m, 05.08.2021
- OGH 2 Ob 63/18f, 25.04.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1358
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 8
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Abgeltung für nicht verbrauchten Urlaub wird auf Ihren Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz des Verdienstentgangs nicht angerechnet. Sie behalten also beides.
Ein Anspruch, weil Sie nach einer Verletzung nicht mehr oder weniger arbeiten können, setzt in der Regel voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Verletzung erwerbstätig waren. Er besteht aber auch dann, wenn anzunehmen ist, dass Sie eine Arbeit gesucht und gefunden hätten.