Bin ich ständiger Vertreter oder springe ich nur fallweise ein?
betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Ständiger Stellvertreter sind Sie, wenn Sie einen allgemeinen Auftrag zur Vertretung haben, der vom einzelnen Vertretungsfall unabhängig ist. Wer nur für den konkreten Einzelfall beauftragt wird, vertritt bloß fallweise. Wie lange der Auftrag befristet ist, tritt dabei in den Hintergrund.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Der Unterschied zwischen dem ständigen Stellvertreter und dem nur fallweise mit der Vertretung des leitenden Angestellten betrauten Angestellten besteht darin, daß ersterer einen generellen, von der einzelnen Vertretung unabhängigen Auftrag zur Vertretung besitzt. Der mit der fallweisen Vertretung beauftragte Angestellte erhält hingegen einen an den jeweiligen konkreten Vertretungsfall gebundenen und auf diesen auch inhaltlich abgestellten Auftrag. Bei dieser Begriffsbestimmung tritt die Bedeutung der zeitlichen Befristung des Auftrages ganz in den Hintergrund.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch dem nur "provisorisch" mit der ständigen Vertretung des Leiters einer Organisationseinheit Betrauten gebührt die für ständige Stellvertreter vorgesehene Funktionszulage gemäß § 44 Abs 1 Z 4 DO.A.OGH 8 ObA 99/02w, 17.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 4/24g, 26.08.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
DO.A §43; DO.A §50
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Unterschied zwischen Vertreter und Gehilfe
Arbeitsrecht · Vertretungsrecht und Dienstnehmereigenschaft
Arbeitsrecht · Befristung wegen vorübergehender Verwendung
Arbeitsrecht · Vertretung einer verhinderten Person im Dienst
Arbeitsrecht · Befristung als Vertretung einer Kollegin