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Bin ich ständiger Vertreter oder springe ich nur fallweise ein?

betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Ständiger Stellvertreter sind Sie, wenn Sie einen allgemeinen Auftrag zur Vertretung haben, der vom einzelnen Vertretungsfall unabhängig ist. Wer nur für den konkreten Einzelfall beauftragt wird, vertritt bloß fallweise. Wie lange der Auftrag befristet ist, tritt dabei in den Hintergrund.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Der Unterschied zwischen dem ständigen Stellvertreter und dem nur fallweise mit der Vertretung des leitenden Angestellten betrauten Angestellten besteht darin, daß ersterer einen generellen, von der einzelnen Vertretung unabhängigen Auftrag zur Vertretung besitzt. Der mit der fallweisen Vertretung beauftragte Angestellte erhält hingegen einen an den jeweiligen konkreten Vertretungsfall gebundenen und auf diesen auch inhaltlich abgestellten Auftrag. Bei dieser Begriffsbestimmung tritt die Bedeutung der zeitlichen Befristung des Auftrages ganz in den Hintergrund.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

DO.A §43; DO.A §50

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