Bin ich Dienstnehmer, obwohl ich mich vertreten lassen darf?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Hausbesorgertätigkeit.OGH 5 Ob 113/14z, 25.07.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 9 ObA 50/18w, 28.06.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 40/16x, 24.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht unmittelbar. Die Regeln des Gesetzbuchs über Dienstleistungen gelten direkt nur für den abhängigen Arbeitsvertrag. Beim freien Dienstvertrag kommt eine sinngemäße Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen nur in Betracht, wenn das sachlich gerechtfertigt ist.
Nein. Auch wenn die Überlassung eigentlich eine Arbeitsvermittlung war, entsteht dadurch kein Arbeitsverhältnis zu dem Betrieb, in dem Sie eingesetzt sind. Das Gesetz sieht dafür nur eigene Strafen vor, aber kein angenommenes Arbeitsverhältnis.