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Bin ich Dienstnehmer, obwohl ich mich vertreten lassen darf?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, freie Dienstnehmer, Aushilfen
Ja, in der Regel schon. Ein vereinbartes Recht, sich beliebig vertreten zu lassen oder Arbeit abzulehnen, schließt die persönliche Abhängigkeit nur aus, wenn es tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung mit einer Nutzung zu rechnen ist. Eine bloß auf dem Papier stehende Vertretungsbefugnis ändert nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis schließt die persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft nur dann aus, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung zu erwarten ist, dass eine solche Nutzung erfolgt. Dasselbe gilt bei der Vereinbarung eines "Arbeitsablehnungsrechts". (Hier: Expeditaushelferin zum Einlegen von Beilagen und Werbung in Tageszeitungen)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Arbeitsrecht beim freien Dienstvertrag

Nein, nicht unmittelbar. Die Regeln des Gesetzbuchs über Dienstleistungen gelten direkt nur für den abhängigen Arbeitsvertrag. Beim freien Dienstvertrag kommt eine sinngemäße Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen nur in Betracht, wenn das sachlich gerechtfertigt ist.

günstig für Arbeitgeber Überlassung und Arbeitgeber des Leiharbeiters

Nein. Auch wenn die Überlassung eigentlich eine Arbeitsvermittlung war, entsteht dadurch kein Arbeitsverhältnis zu dem Betrieb, in dem Sie eingesetzt sind. Das Gesetz sieht dafür nur eigene Strafen vor, aber kein angenommenes Arbeitsverhältnis.

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