Ist respektloses Verhalten in der Ehe ein Scheidungsgrund?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Ja. Ehegatten sind zur anständigen Begegnung verpflichtet, und dieser Maßstab wird objektiv beurteilt. Schwere und beharrliche Verstöße, in denen sich mangelnde Wertschätzung des Partners ausdrückt, sind eine schwere Eheverfehlung. Einen Scheidungsanspruch begründen sie, wenn sie für die Zerrüttung zumindest mitursächlich waren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Das Gesetz verpflichtet die Ehegatten ua zur anständigen Begegnung. Dieser Begriff ist objektiv auszulegen. Schwere und beharrliche Verstöße gegen dieses Verhaltensgebot, in denen sich eine mangelnde Schätzung der Persönlichkeit des Ehepartners ausdrückt, stellen eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG dar und begründen unter der weiteren Voraussetzung der (Mitursächlichkeit) Ursächlichkeit für die Ehezerrüttung einen Scheidungsanspruch des verletzten Ehegatten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch wenn eine Ehe schon einen gewissen Zerüttungsgrad erreicht hat.OGH 2 Ob 652/87, 29.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 7 Ob 19/23d, 24.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 145/21m, 07.09.2021, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
EheG §49 A1a
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