Sind wiederholte Beschimpfungen durch meinen Ehepartner eine Eheverfehlung?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten
Ja. Wiederholte grundlose Beschimpfungen verletzen die Pflicht der Ehegatten, einander anständig zu begegnen, und gelten als schwere Eheverfehlung. Häufige emotionale Ausbrüche ohne Beschimpfungen wurden dagegen angesichts schwieriger Lebensumstände nicht als solche gewertet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1987)
Wiederholte grundlose Beschimpfungen begründen ebenso eine schwere Eheverfehlung nach dieser Gesetzesstelle wie die Verletzung der Verpflichtung zu anständigen Begegnung zwischen Ehegatten überhaupt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine schwere Eheverfehlung bei häufigen emotionalen Ausbrüchen ohne Beschimpfungen und angesichts schwieriger Lebensumstände.OGH 3 Ob 25/15w, 18.03.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056711 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 1 Ob 145/21m, 07.09.2021, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 2/21g, 22.06.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 21/19t, 24.04.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §49 A1c
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