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Sind wiederholte Beschimpfungen durch meinen Ehepartner eine Eheverfehlung?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten
Ja. Wiederholte grundlose Beschimpfungen verletzen die Pflicht der Ehegatten, einander anständig zu begegnen, und gelten als schwere Eheverfehlung. Häufige emotionale Ausbrüche ohne Beschimpfungen wurden dagegen angesichts schwieriger Lebensumstände nicht als solche gewertet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

Wiederholte grundlose Beschimpfungen begründen ebenso eine schwere Eheverfehlung nach dieser Gesetzesstelle wie die Verletzung der Verpflichtung zu anständigen Begegnung zwischen Ehegatten überhaupt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056711 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Genannte Normen

EheG §49 A1c

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