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Ist ein Seitensprung aus Rache am Partner entschuldbar?

betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Nein. Ein Ehebruch ist niemals eine zulässige Reaktionshandlung. Er lässt sich also nicht damit rechtfertigen, dass Ihr Partner zuerst untreu war oder sich sonst falsch verhalten hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 16.09.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Ehebruch ist niemals zulässige Reaktionshandlung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §47; EheG §49 A1a

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