Ist ein Seitensprung aus Rache am Partner entschuldbar?
betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Nein. Ein Ehebruch ist niemals eine zulässige Reaktionshandlung. Er lässt sich also nicht damit rechtfertigen, dass Ihr Partner zuerst untreu war oder sich sonst falsch verhalten hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 16.09.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ehebruch ist niemals zulässige Reaktionshandlung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtslage vor dem EheRÄG 1999 anzuwenden.OGH 4 Ob 247/01d, 29.01.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 98/20k, 16.09.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §47; EheG §49 A1a
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