Ist mein Verhalten entschuldigt, wenn es eine Reaktion war?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Und in einer verständlichen Gemütsbewegung, die die Zurechnung seines Verhaltens als Verschulden ausschließt, begangen wurde.OGH 7 Ob 716/88, 15.12.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057051 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 195/25t, 20.02.2026, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §49 Satz2 E
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine entschuldbare Reaktion liegt nur vor, wenn Sie sich als unmittelbare Folge eines grob ehewidrigen Verhaltens in einer verständlichen Gemütsbewegung zu eigenen Verfehlungen hinreißen lassen. Zieht sich Ihr Verhalten dagegen über mehrere Jahre hin, ist das keine solche Reaktion mehr. Schon der zeitliche Abstand steht dem entgegen.
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Verfehlungen beider Ehepartner ist nicht nötig, das Verhalten des beklagten muss aber durch jenes des klagenden Ehepartners irgendwie beeinflusst worden sein. Sonst käme es zu einer Aufrechnung der beiderseitigen Verfehlungen, die nicht zulässig ist. Anders ist es nur, wenn die Verfehlungen des Beklagten daneben so weit zurücktreten, dass ihre Berücksichtigung sittlich nicht zu rechtfertigen wäre.