Zählen Äußerungen, zu denen mich mein Partner getrieben hat?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Nein. Äußerungen, zu denen Sie sich hinreißen ließen, weil Sie sich durch das Verhalten Ihres Partners nach objektiven Maßstäben schwer ins Unrecht gesetzt fühlen mussten und der Situation psychisch nicht mehr gewachsen waren, können Ihnen nicht als schwer ehewidrig angelastet werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 26.06.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Äußerungen, zu denen sich die Ehefrau hinreißen ließ, weil sie sich durch das Verhalten des Ehemannes nach objektiven Maßstäben schwer ins Unrecht gesetzt fühlen mußte und sich dann der Situation psychisch nicht mehr gewachsen zeigte, können ihr nicht als schwer ehewidrig angelastet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG nF Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG nF.OGH 5 Ob 558/80, 10.06.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 246/19a, 26.06.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §49 A1c
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