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Reicht jedes Fehlverhalten für eine Scheidung aus Verschulden?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Scheidungskläger, Scheidungsbeklagte
Nicht jedes Fehlverhalten in der Ehe rechtfertigt eine Scheidung aus Verschulden. Nötig ist eine schwere Verfehlung, die geeignet ist und tatsächlich dazu beigetragen hat, dass die Ehe zerrüttet wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Nicht jede Eheverfehlung im objektiven Sinn reicht schon aus, um den Tatbestand des § 49 EheG zu erfüllen. Vielmehr erfordert die bezogene Gesetzesstelle eine schwere Eheverfehlung, welche die objektive Eignung und die subjektive Wirkung hat, einen bedeutenden Beitrag zur Zerrüttung der Ehe zu leisten. Trotz teilweiser Rechtswidrigkeit reicht die Ansichnahme eines Geldbetrages von achttausend Schilling als Ersparnis einer zwanzigjährigen Ehe zur Deckung der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung in dem vom anderen Ehegatten eingeleiteten Scheidungsprozeß nicht an die Tatbestandsmerkmale des § 49 EheG heran.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056470 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

EheG §49 A1a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Teilurteil auf Scheidung aus Verschulden

Ja, unter einer Bedingung. Wird wegen schwerer Eheverfehlungen geschieden, gehört der Ausspruch über die Schuld zur Entscheidung. Steht aber fest, dass der beklagte Teil jedenfalls eine schwere Eheverfehlung begangen hat, kann die Ehe mit Teilurteil aus seinem Verschulden geschieden und die Mitschuld später geklärt werden.

günstig für Kläger Beweislast bei Eheverfehlungen und Krankheit

Wer die Scheidung wegen schwerer Eheverfehlungen begehrt, muss nur diese Verfehlungen beweisen, nicht auch den Gesundheitszustand des anderen. Beruft sich der andere darauf, dass er wegen einer Störung nicht verantwortlich ist, muss er das selbst beweisen. Gelingt ihm das, müssen Sie beweisen, dass bestimmte Verfehlungen davon nicht erfasst sind.

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