Reicht jedes Fehlverhalten für eine Scheidung aus Verschulden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Scheidungsbegehren kann auf die den Tatbestand des § 49 EheG nicht erfüllende Eheverfehlung nicht gestützt werden. Hier: Liegt die behauptete Eheverfehlung nach der mehr als zehn Jahre vor Klagseinbringung eingetretenen Zerrüttung ist sie nicht mehr tatbestandsmäßig im Sinn des § 49 EheG.OGH 1 Ob 307/02g, 02.09.2003
- Mißhandlungen der Ehefrau durch den Ehemann sind kein Scheidungsgrund, wenn sie zur Zerstörung der ehelichen Gesinnung der mißhandelten Klägerin offensichtlich nur wenig beigetragen haben.OGH 7 Ob 608/88, 30.06.1988
- Verlegen einer Aktentasche.OGH 7 Ob 62/74, 18.04.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056470 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 3 Ob 133/25t, 24.09.2025
Genannte Normen
EheG §49 A1a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, unter einer Bedingung. Wird wegen schwerer Eheverfehlungen geschieden, gehört der Ausspruch über die Schuld zur Entscheidung. Steht aber fest, dass der beklagte Teil jedenfalls eine schwere Eheverfehlung begangen hat, kann die Ehe mit Teilurteil aus seinem Verschulden geschieden und die Mitschuld später geklärt werden.
Wer die Scheidung wegen schwerer Eheverfehlungen begehrt, muss nur diese Verfehlungen beweisen, nicht auch den Gesundheitszustand des anderen. Beruft sich der andere darauf, dass er wegen einer Störung nicht verantwortlich ist, muss er das selbst beweisen. Gelingt ihm das, müssen Sie beweisen, dass bestimmte Verfehlungen davon nicht erfasst sind.