Muss ich allein schuld sein, wenn mein Partner krank ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch dies ist eine Einzelfallentscheidung und gilt auch im Zusammenhang mit § 61 Abs 3 EheG.OGH 6 Ob 221/19x, 27.11.2019
- Nicht nur ein Verschuldensantrag, sondern auch eine Widerklage kann daher rechtsmißbräuchlich sein, wenn das Verhalten des beklagten Ehegatten zur Zerrüttung der Ehe ebenso oder noch schwerer beigetragen hat wie das Verhalten des Klägers. In einem solchen Fall wäre die Ehe gemäß § 50 EheG (ohne Verschuldensausspruch) zu scheiden und die Widerklage abzuweisen.OGH 2 Ob 31/98t, 26.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 6 Ob 221/19x, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 193/18p, 23.10.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §61 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird die Ehe wegen unheilbarer Zerrüttung geschieden, genügt für den Ausspruch über das Verschulden schon ein deutlich geringeres Maß an Mitverantwortung an der Zerrüttung. Dabei dürfen auch Verfehlungen herangezogen werden, die bereits verziehen oder für eine Scheidungsklage zu lange her sind.
Nein. Widersprechen Sie der Scheidung und berufen sich dabei auf das Fehlverhalten Ihres Partners, gilt das bereits als Antrag, seine Schuld auszusprechen. Anderes gilt nur, wenn ganz besondere Umstände dafür sprechen, dass Sie einen solchen Antrag bewusst nicht gestellt haben.