Schadet mir eine neue Beziehung nach dem Scheitern der Ehe?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Getrenntlebende
In der Regel nicht. Was nach der völligen Zerrüttung der Ehe geschieht, spielt bei der Verschuldensabwägung keine entscheidende Rolle, auch ein Ehebruch oder eine neue Lebensgemeinschaft nicht. Anders ist es, wenn Ihr Verhalten die Zerrüttung noch vertieft hat oder der andere es noch als zerstörend empfinden durfte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (57 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1987)
Eheverfehlungen, die in den Zeitraum nach dem Eintritt der völligen Zerrüttung der Ehe fallen, spielen bei der Verschuldensabwägung keine entscheidende Rolle.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eheverfehlungen nach Zerrüttung der Ehe sind dann von Bedeutung, wenn sie der verletzte Ehegatte bei verständiger Würdigung noch als zerrüttend empfinden durfte oder eine Vertiefung der Zerrüttung durch diese Verfehlungen nicht ausgeschlossen werden kann.OGH 10 Ob 94/01y, 24.04.2001
- Nach der Zerrüttung der Ehe gesetzte Eheverfehlungen spielen grundsätzlich nur mehr in der Gesamtschau der Zerrüttungsursachen eine Rolle.OGH 7 Ob 382/98x, 12.05.1999
- Dies gilt für den an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe schuldlosen Teil.OGH 8 Ob 2119/96t, 30.01.1997
- Dies gilt selbst für einen Ehebruch oder das Eingehen einer Lebensgemeinschaft nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung der Ehe.OGH 8 Ob 539/90, 10.05.1990
- Eheverfehlungen eines Ehepartners fallen nur dann nicht ins Gewicht, wenn durch die vorangegangenen Eheverfehlungen des anderen Teiles die Zerrüttung bereits unheilbar geworden ist.OGH 7 Ob 705/89, 30.11.1989
- Selbst auf nach weitgehender Zerrüttung der Ehe gesetzte Eheverfehlungen ist Bedacht zu nehmen, wenn diese zur Vertiefung der Zerrüttung und die Zerrüttung zu einer unheilbaren machen.OGH 7 Ob 565/89, 20.04.1989
- Gilt auch für Ehebruch.OGH 8 Ob 635/87, 05.11.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 57.
- OGH 5 Ob 51/24x, 04.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 229/23x, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 19/23d, 24.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 2/21g, 22.06.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 5/21p, 25.02.2021
- OGH 2 Ob 164/20m, 28.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 99/20g, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 246/19a, 26.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 80/19z, 27.05.2019, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 21/19t, 24.04.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §60 Abs2
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