Wann bleibt ein kleiner Fehler eines Anwalts ohne Strafe?
günstig für Ankläger betrifft Rechtsanwälte, Mandanten, Kammer
Von einer Bestrafung kann nur abgesehen werden, wenn das Verschulden gering ist. Dafür genügt es nicht, dass kein schweres Verschulden vorliegt. Der Sorgfaltsverstoß muss deutlich leichter wiegen als in den üblichen Fällen dieser Art.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.06.2024 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
§ 3 DSt 1990 ist § 42 StGB nachgebildet. Für die Annahme geringer Schuld im Sinne des § 42 Z 1 StGB genügt nach Lehre und Rechtsprechung nicht, dass den Täter bloß kein schweres Verschulden im Sinne des § 88 Abs 2 StGB trifft; es muss vielmehr ein Sorgfaltsverstoß vorliegen, dessen Gewicht im Vergleich zu den Durchschnittsfällen der Deliktsverwirklichung deutlich abfällt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist derselbe Maßstab anzulegen, wie bei der Beurteilung der mangelnden Strafwürdigkeit nach § 42 StGB.OGH 9 Bkd 1/03, 24.03.2003
- Hier: Anwendbarkeit des § 3 DSt 1990 nicht ausgeschlossen, weil diesbezüglich dieselben Grundsätze maßgebend sind, die von der Rechtsprechung der Strafgerichte zu § 42 StGB entwickelt worden sind.OGH 1 Bkd 6/97, 02.12.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056585 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 42.
- OGH 20 Ds 10/23k, 21.06.2024
Genannte Normen
DSt 1990 §3
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