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Wann sieht die Kammer von einer Strafe ab?

günstig für Ankläger betrifft Rechtsanwälte, Mandanten, Kammer
Von einer Bestrafung kann nur abgesehen werden, wenn die Umstände zeigen, dass das Verschulden im konkreten Fall erheblich hinter dem üblicher Fälle solcher Verstöße zurückbleibt. Ein bloß leichteres Verschulden reicht dafür nicht aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.06.2024 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Bestimmung des § 3 DSt ist nur anwendbar, wenn die Umstände des Falles erkennen lassen, dass das Verschulden im Anlassfall erheblich hinter dem typischer Fälle solcher Verstöße zurückbleibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 37.

Genannte Normen

DSt 1990 §3; RL-BA 1977 §16

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