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Ist es ein Scheidungsgrund, Entscheidungen allein zu treffen?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten
Ja, das kann es sein. In allen Bereichen des gemeinsamen Lebens müssen sich beide Ehegatten um ein Einverständnis bemühen. Wer dieses Einverständnis gar nicht sucht oder an der gemeinsamen Entscheidung nur unzureichend mitwirkt, verletzt seine Pflicht und verhält sich ehewidrig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.10.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Das Partnerschaftsprinzip erstreckt sich auf alle Bereiche der Lebensgemeinschaft. Dabei sind die Ehegatten verpflichtet sich um ein Einverständnis zu bemühen; wer es nicht sucht oder am Gestaltungsvorgang und Entscheidungsvorgang nicht oder nur unzureichend mitwirkt, verletzt diese Pflicht und setzt damit ein ehewidriges Verhalten, das einen Scheidungsgrund bilden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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