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Darf ich zurückschimpfen, wenn mein Ehepartner mich beleidigt hat?

betrifft Ehegatten
Reagieren Sie auf das Verhalten Ihres Ehepartners mit Beschimpfungen, die über eine noch verständliche Reaktion hinausgehen, ist das eine eigene Eheverfehlung. Wäre die Reaktion dagegen noch zulässig gewesen, läge überhaupt keine Verfehlung vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Wenn Beschimpfungen über den Rahmen einer zulässigen Reaktion hinausgehen, wird dadurch die Anwendbarkeit des § 49 EheG nicht ausgeschlossen, denn bei Zulässigkeit der Reaktion läge überhaupt keine Eheverfehlung vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057494 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Genannte Normen

EheG §49 Satz2 E

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