Darf ich zurückschimpfen, wenn mein Ehepartner mich beleidigt hat?
betrifft Ehegatten
Reagieren Sie auf das Verhalten Ihres Ehepartners mit Beschimpfungen, die über eine noch verständliche Reaktion hinausgehen, ist das eine eigene Eheverfehlung. Wäre die Reaktion dagegen noch zulässig gewesen, läge überhaupt keine Verfehlung vor.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Wenn Beschimpfungen über den Rahmen einer zulässigen Reaktion hinausgehen, wird dadurch die Anwendbarkeit des § 49 EheG nicht ausgeschlossen, denn bei Zulässigkeit der Reaktion läge überhaupt keine Eheverfehlung vor.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei wiederholter Verletzung der Pflicht zur anständigen Begegnung durch einen längeren Zeitraum schließt schon das zeitliche Moment aus, diese als entschuldbare Reaktion auf eine ehewidriges Verhalten des anderen Partners zu qualifizieren.OGH 7 Ob 716/88, 15.12.1988
- Und damit kein Anlaß zur Anwendung des § 49 Satz 2 EheG (SZ 38/81).OGH 5 Ob 21/73, 14.02.1973
- Auch Tätlichkeiten.OGH 5 Ob 173/66, 22.09.1966
- Daß es sich um eine Reaktion auf ein unmittelbar vorgegangenes Verhalten des anderen Ehegatten handelt, verlangt das Gesetz nicht.OGH 8 Ob 375/64, 26.01.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057494 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 5 Ob 139/23m, 29.08.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 60/18y, 13.09.2018
- OGH 5 Ob 70/18g, 18.07.2018
Genannte Normen
EheG §49 Satz2 E
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