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Nützt mein Partner meine Krankheit aus, wenn er sich scheiden lässt?

günstig für Kläger betrifft Ehegatten, erkrankte Ehepartner
Nein. Dass der gesunde Ehegatte sein Scheidungsrecht bei einer geistigen Erkrankung des anderen geltend macht, ist für sich allein keine sittlich ungerechtfertigte Ausnützung dieser Krankheit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Daß der gesunde Ehegatte sein Scheidungsrecht im Falle eines im § 50 EheG bezeichneten Tatbestandes geltend macht, kann nicht als sittlich ungerechtfertigte Ausnützung der Krankheit des anderen Ehegatten aufgefaßt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056780 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §54

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Sittliche Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens

Ja. Die Bestimmung ist weit mehr als eine bloße Härteklausel, sie enthält einen allgemeinen Vorbehalt. Einer auf Krankheit oder ähnliche Gründe gestützten Scheidungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn das Begehren sittlich gerechtfertigt ist, und das richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falles.

günstig für Beklagter Härteklausel bei der Scheidung

Ob das Scheidungsbegehren sittlich gerechtfertigt ist, prüft das Gericht von Amts wegen. Dabei muss es die im Gesetz genannten Umstände stets berücksichtigen, also auch die Frage, wodurch die Erkrankung ausgelöst wurde.

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