Prüft das Gericht von selbst, ob die Scheidung unbillig ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 4 Ob 195/25t, 20.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 96/25w, 23.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 240/22f, 28.02.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §51; EheG §54
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, das allein genügt nicht. Die Härteklausel muss ein Ausnahmefall bleiben, weil eine Ehe ohne geistige Gemeinschaft im Regelfall ihres sittlichen Gehalts beraubt ist. Dass sich der beklagte Teil mit der Scheidung nicht abfinden will, begründet die Ausnahme nicht.
Nein. Dass der gesunde Ehegatte sein Scheidungsrecht bei einer geistigen Erkrankung des anderen geltend macht, ist für sich allein keine sittlich ungerechtfertigte Ausnützung dieser Krankheit.