Ist eine Ohrfeige als Reaktion auf den Partner entschuldbar?
günstig für Opfer betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann, Opfer
Nein. Jede körperliche Misshandlung liegt außerhalb dessen, was als Reaktion auf vorangegangenes ehewidriges Verhalten unter normal gesitteten Eheleuten noch verständlich und entschuldbar wäre. Sie ist daher als schwere Eheverfehlung zu werten. Auch der Einwand, so etwas habe dem normalen Zustand der Beziehung entsprochen, hilft nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 18.12.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Jede körperliche Misshandlung steht außerhalb des Rahmens, in dem Reaktionshandlungen auf vorangegangenes ehewidriges Verhalten des anderen Ehegatten im Zusammenleben normal gesitteter Eheleute noch verständlich und entschuldbar sein können und nicht als schwere Eheverfehlungen zu werten wären.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: tätliche Übergriffe, die zu einstweiliger Verfügung gemäß § 382b Z 2 sowie § 382c Z2 und Z3 EO führten, wobei mehrfach gegen das Kontaktverbot verstoßen wurde.OGH 9 Ob 65/23h, 18.12.2023
- Aufgrund des besonderen Unwerts dieser Eheverfehlungen kann auch nicht erfolgreich eingewendet werden, dass diese dem „normalen Zustand“ der Beziehung entsprechen.OGH 6 Ob 149/13z, 24.10.2013
- Seit dem Eherechts-Änderungsgesetz (EheRÄG) 1999, BGBl I 1999/125, ist im neu eingefügten Satz 2 des § 49 EheG ausdrücklich die Zufügung körperlicher Gewalt als schwere Eheverfehlung angeführt. Bei ihr kommt es (anders als beim ebenfalls genannten "schweren" seelischen Leid) auf die Schwere der Beeinträchtigung grundsätzlich nicht an. Die besondere Hervorhebung körperlicher Gewaltakte im Gesetzeswortlaut bedeutet, dass der Gesetzgeber in dieser Hinsicht einen objektiven, also insbesondere einen von der persönlichen Lebenssituation der Ehegatten unabhängigen Maßstab an das Verhalten der Ehegatten anlegen wollte. Jegliche Gewalt soll in Ehe und Familie prinzipiell verpönt sein. Das gewalttätige Verhalten eines Ehegatten kann daher auch nicht als bloß „milieubedingte Entgleisung" entschuldigt werden.OGH 9 Ob 33/03y, 09.07.2003
- Hier: Bluterguss am Oberarm.OGH 8 Ob 559/90, 10.05.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057020 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 9 Ob 65/23h, 18.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 99/20g, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 140/17z, 20.11.2017, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §49 Satz2 E
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