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Zählt es, wenn ich das Verhalten trotzdem als zerstörend empfinde?

betrifft Ehegatten
Ist die Ehe bereits gänzlich zerstört, kann ein weiteres ehewidriges Verhalten nicht mehr als ehezerstörend empfunden werden. Erklären Sie dennoch, Sie hätten es so empfunden, hat das rechtlich keine Bedeutung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Ist die Ehe schon so tief zerrüttet, dass eine weitere Zerrüttung nicht eintreten konnte, so ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer neuen Verfehlung und der Zerrüttung im allgemeinen nicht vorhanden. Ist die Ehe schon gänzlich zerstört, so kann ein weiteres ehewidriges Verhalten eines Ehegatten auch nicht mehr als ehezerstörend empfunden werden; die Erklärung des anderen Gatten, dass er das Verhalten trotzdem als ehezerstörend empfinde, ist rechtlich ohne Bedeutung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056939 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 35.

Genannte Normen

EheG §49 B

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