Zählt die Zerrüttung auch, wenn sie erst später eintritt?
günstig für Scheidungskläger betrifft Ehegatten, Scheidungsparteien
Für die Scheidung aus Verschulden genügt es, wenn die Ehe erst zum Schluss der mündlichen Verhandlung unheilbar zerrüttet ist. Sie muss es also nicht schon bei der Einbringung der Klage gewesen sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Der Scheidungsgrund nach § 49 EheG kann auch dann gegeben sein, wenn die Ehe erst im Zeitpunkte des Schlusses der mündlichen Verhandlung unheilbar zerrüttet gewesen ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056757 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 173/25g, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §49 B
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