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Zählt die Zerrüttung auch, wenn sie erst später eintritt?

günstig für Scheidungskläger betrifft Ehegatten, Scheidungsparteien
Für die Scheidung aus Verschulden genügt es, wenn die Ehe erst zum Schluss der mündlichen Verhandlung unheilbar zerrüttet ist. Sie muss es also nicht schon bei der Einbringung der Klage gewesen sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Der Scheidungsgrund nach § 49 EheG kann auch dann gegeben sein, wenn die Ehe erst im Zeitpunkte des Schlusses der mündlichen Verhandlung unheilbar zerrüttet gewesen ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056757 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §49 B

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