Wie schwer wiegt körperliche Gewalt des Partners bei der Scheidung?
günstig für Opfer betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann, Opfer
Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Partners ist für sich bereits eine sehr schwere Eheverfehlung. Besonderes Gewicht bekommt er, wenn er durch häufige Wiederholung das Verhältnis prägt. Auf die Schwere der Beeinträchtigung kommt es grundsätzlich nicht an, und Gewalt lässt sich weder durch Beschimpfungen noch als Entgleisung des Umfelds entschuldigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 02.12.2020 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Ehegatten in körperlicher und physischer Hinsicht durch den anderen stellt an sich bereits eine sehr schwere Eheverfehlung dar, der dann ein besonderes Gewicht zukommt, wenn diese Beeinträchtigung infolge der häufigen Wiederholung der Eingriffshandlungen zu einem die ehelichen Beziehungen beherrschenden Zustand geworden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wiederholte grundlose Beschimpfungen und Beleidigungen sowie mehrmalige körperliche Misshandlungen und „Ausraster" des Ehegatten können das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe begründen, während ein einmaliges ehewidriges Verhalten der Ehegattin, nämlich das Einschlagen des Seitenfensters des PKW des Klägers, um an ihre vom Kläger dort eingesperrte Handtasche zu gelangen, als entschuldbare Reaktionshandlung auf das Verhalten des Klägers zu werten ist.OGH 8 Ob 102/04i, 17.02.2005
- Auch Beschimpfungen können selbst einen einmaligen Gewaltexzess nicht rechtfertigen oder dessen Unwert als erheblichen Eingriff in die körperliche Integrität des anderen Partners wesentlich mildern.OGH 9 Ob 111/03v, 24.09.2003
- Seit dem Eherechts-Änderungsgesetz (EheRÄG) 1999, BGBl I 1999/125, ist im neu eingefügten Satz 2 des § 49 EheG ausdrücklich die Zufügung körperlicher Gewalt als schwere Eheverfehlung angeführt. Bei ihr kommt es (anders als beim ebenfalls genannten "schweren" seelischen Leid) auf die Schwere der Beeinträchtigung grundsätzlich nicht an. Die besondere Hervorhebung körperlicher Gewaltakte im Gesetzeswortlaut bedeutet, dass der Gesetzgeber in dieser Hinsicht einen objektiven, also insbesondere einen von der persönlichen Lebenssituation der Ehegatten unabhängigen Maßstab an das Verhalten der Ehegatten anlegen wollte. Jegliche Gewalt soll in Ehe und Familie prinzipiell verpönt sein. Das gewalttätige Verhalten eines Ehegatten kann daher auch nicht als bloß „milieubedingte Entgleisung" entschuldigt werden.OGH 9 Ob 33/03y, 09.07.2003
- Hier: Verbrechen der versuchten schweren Nötigung als schwere Eheverfehlung.OGH 5 Ob 15/99p, 09.02.1999
- Besonders schwere Eheverfehlung.OGH 7 Ob 697/89, 09.11.1989
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- Hier: Drohungen mit gefährlichen Angriffen sind schwere Eheverfehlungen und ein Verstoß gegen die Pflicht zur anständigen Begegnung.OGH 7 Ob 686/87, 29.10.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 6 Ob 197/20v, 02.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 140/17z, 20.11.2017, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §49 A1c
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