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Muss das Gericht bei der Scheidung eine Verzeihung berücksichtigen?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagte
Ergeben sich aus dem Verhalten des beklagten Ehegatten Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfehlung verziehen wurde, muss das Gericht das von sich aus beachten. Sie müssen das also nicht ausdrücklich geltend machen, damit es berücksichtigt wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Auf die Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist von Amts wegen Bedacht zu nehmen, wenn sich auf Grund des in Erscheinung getretenen Verhaltens des beklagten Eheteiles Anhaltspunkte dafür ergeben. Die in den Entscheidungen 5 Ob 110/64 = EFSlg 2435 und 8 Ob 157/68 = EFSlg 10337 vertretenen Ansicht wird abgelehnt, da sie schon mit dem Wortlaut des § 56 EheG nicht vereinbar ist (ähnlich 5 Ob 211/72 = EFSlg 18250).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

EheG §49 D; EheG §56 A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Voraussetzungen der Verzeihung

Eine Verzeihung ist nur anzunehmen, wenn Sie durch Ihr Gesamtverhalten zum Ausdruck bringen, dass Sie das Verhalten Ihres Partners nicht mehr als Eheverfehlung betrachten. Sie müssen also vorbehaltlos bereit sein, die Ehe mit ihm fortzusetzen.

günstig für Kläger Alte Vorfälle als Unterstützung

Ja. Sie dürfen auch verjährte und bereits verziehene Vorfälle vorbringen, um eine Klage zu stützen, die auf noch verwertbare Verfehlungen gebaut ist. Nicht herangezogen werden können nur Vorfälle, die Sie damals selbst nicht als ehezerstörend empfunden haben.

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