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Wann liegt eine Verzeihung wirklich vor?

günstig für Kläger betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Eine Verzeihung ist nur anzunehmen, wenn Sie durch Ihr Gesamtverhalten zum Ausdruck bringen, dass Sie das Verhalten Ihres Partners nicht mehr als Eheverfehlung betrachten. Sie müssen also vorbehaltlos bereit sein, die Ehe mit ihm fortzusetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.04.2019 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, daß er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist, mit ihm die Ehe fortzusetzen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057075 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Genannte Normen

EheG §56 A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Form der Verzeihung in der Ehe

Nein. Verzeihung ist ein innerer Vorgang, der an keine Form gebunden ist, sich aber im gesamten Verhalten ausdrücken muss. Sie können sie gegenüber Ihrem Partner ebenso wie gegenüber Dritten kundtun, auch stillschweigend. Die erlittene Kränkung muss innerlich überwunden sein und der Wille erkennbar, die Ehe fortzusetzen.

günstig für Beklagter Verzeihung im Scheidungsverfahren

Ergeben sich aus dem Verhalten des beklagten Ehegatten Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfehlung verziehen wurde, muss das Gericht das von sich aus beachten. Sie müssen das also nicht ausdrücklich geltend machen, damit es berücksichtigt wird.

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