Zählt es, wer die Ehe zerstört hat, bei der Scheidung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056927 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 137/25s, 30.09.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG nF BGBl 1978/280 §55 Abs2 f
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Bei einer Scheidung wegen Verschuldens genügt der Nachweis der Zerrüttung nicht. Es muss auch das Verschulden des beklagten Ehegatten daran nachgewiesen werden. Ist die Ehe durch das Verschulden der klagenden Seite zerrüttet, wird die Klage abgewiesen.
Wurde Ihre Scheidungsklage abgewiesen, weil kein schuldhaftes Verhalten des Ehepartners feststand, darf dieser Sachverhalt später zwar zur Beurteilung des Verschuldens an der Zerrüttung herangezogen werden. Wegen der Rechtskraft der früheren Entscheidung dürfen aber keine gegenteiligen Feststellungen getroffen werden, aus denen sich nun doch ein Scheidungsgrund ergibt.