Zum Inhalt springen

Wie wirkt eine abgewiesene Scheidungsklage auf ein späteres Verfahren?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagte
Wurde Ihre Scheidungsklage abgewiesen, weil kein schuldhaftes Verhalten des Ehepartners feststand, darf dieser Sachverhalt später zwar zur Beurteilung des Verschuldens an der Zerrüttung herangezogen werden. Wegen der Rechtskraft der früheren Entscheidung dürfen aber keine gegenteiligen Feststellungen getroffen werden, aus denen sich nun doch ein Scheidungsgrund ergibt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 21.09.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Wird im Verfahren nach § 49 EheG das Scheidungsbegehren abgewiesen, weil kein Verhalten des Ehepartners feststand, das ein Verschulden begründen konnte, so kann zwar der festgestellte Sachverhalt bei der Beurteilung des Zerrüttungsverschuldens nach § 61 Abs 3 EheG zur Unterstützung herangezogen werden, es kann aber im Hinblick auf die Rechtskraft der Vorentscheidung nicht ein (konträrer) Sachverhalt festgestellt werden, der im Gegensatz dazu das Vorliegen von Scheidungsgründen nach § 49 EheG bejaht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130424 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Verschulden bei Scheidung nach Trennung

Bei der Abwägung, ob eine Ehe nach langer Trennung geschieden wird, spielt das Verschulden der klagenden Person am Scheitern der Ehe in der Regel keine Rolle. Die Abweisung der Scheidungsklage darf vor allem nicht als Strafe für den schuldigen Teil verstanden werden.

günstig für Kläger Teilurteil auf Scheidung aus Verschulden

Ja, unter einer Bedingung. Wird wegen schwerer Eheverfehlungen geschieden, gehört der Ausspruch über die Schuld zur Entscheidung. Steht aber fest, dass der beklagte Teil jedenfalls eine schwere Eheverfehlung begangen hat, kann die Ehe mit Teilurteil aus seinem Verschulden geschieden und die Mitschuld später geklärt werden.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Abweisung der Scheidungsklage
Familienrecht · Zerrüttung und Verschulden des Beklagten
Familienrecht · Zeitpunkt der unheilbaren Zerrüttung