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Wie wirkt sich eine lange Trennungszeit auf die Scheidung aus?

günstig für Kläger betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagte
Je länger die häusliche Gemeinschaft schon aufgehoben ist, desto weniger Gewicht haben jene Umstände, die gegen die Scheidung sprechen. Steht der Ablauf der Sechsjahresfrist unmittelbar bevor, könnten nur ganz besonders gravierende Umstände die Scheidung noch verhindern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Den für die Härteabwägung im Sinne des § 55 Abs 2 EheG maßgebenden Umständen ist umso geringeres Gewicht beizumessen, je mehr sich die Dauer der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft der Sechsjahresfrist des § 55 Abs 3 EheG nähert. Steht der Ablauf dieser Frist im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Berufungsverhandlung unmittelbar bevor, könnten nur ganz besonders gravierende Umstände die Verweigerung des Scheidungsbegehrens rechtfertigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

EheG nF §55 Abs2 f; EheG nF §55 Abs2 g

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Sittliche Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens

Ja. Die Bestimmung ist weit mehr als eine bloße Härteklausel, sie enthält einen allgemeinen Vorbehalt. Einer auf Krankheit oder ähnliche Gründe gestützten Scheidungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn das Begehren sittlich gerechtfertigt ist, und das richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falles.

günstig für Beklagter Zweck der Härteklausel bei Scheidung

Die Härteregel soll verhindern, dass der schuldlose Ehegatte plötzlich mit der vollen Härte der Scheidung konfrontiert wird. In Ausnahmefällen soll ihm damit eine Frist gegeben werden, sich auf die neue Lage einzustellen.

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