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Verliere ich mein Scheidungsrecht, wenn ich zu lange zuwarte?

günstig für schuldloser Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Darauf kann sich der allein schuldige Teil nicht berufen. Wer die Ehe allein schuldhaft zerrüttet hat und danach weitere Eheverfehlungen setzt, kann dem schuldlosen Teil nicht entgegenhalten, dieser habe die Scheidungsklage nicht binnen sechs Monaten nach der unheilbaren Zerrüttung eingebracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.08.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der an der Zerrüttung der Ehe allein schuldige Teil, der danach weitere Eheverfehlungen setzt, kann sich nicht auf die Verwirkung des Scheidungsrechtes durch den an der Zerrüttung schuldlosen Teil mit der Begründung berufen, dieser habe nicht binnen 6 Monaten nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung die Ehescheidungsklage eingebracht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107286 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

EheG §49 B; EheG §49 D; EheG §57 Abs1

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