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Muss ich ausdrücklich sagen, dass ich verziehen habe?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Nein. Verzeihung ist ein innerer Vorgang, der an keine Form gebunden ist, sich aber im gesamten Verhalten ausdrücken muss. Sie können sie gegenüber Ihrem Partner ebenso wie gegenüber Dritten kundtun, auch stillschweigend. Die erlittene Kränkung muss innerlich überwunden sein und der Wille erkennbar, die Ehe fortzusetzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Verzeihung ist ein innerer Vorgang, der, ohne an die Form gebunden zu sein, in dem gesamten Verhalten des gekränkten Ehegatten seinen Ausdruck finden muß. Das verzeihende Verhalten kann sowohl gegenüber dem Ehegatten wie gegenüber Dritten kundgetan werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

EheG §56 A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Voraussetzungen der Verzeihung

Eine Verzeihung ist nur anzunehmen, wenn Sie durch Ihr Gesamtverhalten zum Ausdruck bringen, dass Sie das Verhalten Ihres Partners nicht mehr als Eheverfehlung betrachten. Sie müssen also vorbehaltlos bereit sein, die Ehe mit ihm fortzusetzen.

günstig für Kläger Geschlechtsverkehr und Verzeihung in der Ehe

Geschlechtsverkehr allein bedeutet noch keine Verzeihung. Eine Verzeihung liegt nur vor, wenn aus dem gesamten Verhalten des gekränkten Ehegatten eindeutig hervorgeht, dass er die Verfehlung nicht mehr als Kränkung empfindet.

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