Zum Inhalt springen

Was gehört alles zur häuslichen Gemeinschaft einer Ehe?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Zur häuslichen Gemeinschaft zählen die Geschlechtsgemeinschaft, die Wohnungsgemeinschaft und die Wirtschaftsgemeinschaft. Erst wenn alle drei weggefallen sind, ist die häusliche Gemeinschaft aufgehoben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 06.08.2021 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Unter häuslicher Gemeinschaft nach § 55 EheG ist die Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen. Erst wenn alle drei Voraussetzungen weggefallen sind, kann von einer Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft gesprochen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057116 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Genannte Normen

EheG §55 b1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Besuche und die häusliche Gemeinschaft

Nein. Eine häusliche Gemeinschaft setzt gemeinsames Wohnen in einem Haus oder einer Wohnung voraus, also eine Beziehung, die als Gemeinschaft anzusehen ist. Vorübergehende, gelegentliche Besuche stellen die aufgehobene häusliche Gemeinschaft nicht wieder her.

günstig für Kläger Getrenntleben in derselben Wohnung

Ja. Auch wenn Sie beide in der Wohnung bleiben, kann die Wohnungsgemeinschaft verneint werden. Dafür muss aber ein Zustand bestehen, durch den die persönliche Berührung zwischen Ihnen weitgehend ausgeschaltet ist. Ob das zutrifft, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beantworten.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Eheliche Lebensgemeinschaft und Wohnen
Familienrecht · Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft
Familienrecht · Merkmale einer Lebensgemeinschaft
Familienrecht · Begriff der Ehewohnung