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Müssen für eine Lebensgemeinschaft alle Merkmale erfüllt sein?

betrifft Lebensgefährten, geschiedene Ehegatten, Erben
Eine Lebensgemeinschaft setzt im Allgemeinen gemeinsames Wohnen, gemeinsames Wirtschaften und eine Geschlechtsgemeinschaft voraus. Es müssen aber nicht immer alle drei Merkmale vorhanden sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 21.02.2024 (57 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Lebensgemeinschaft setzt im Allgemeinen die Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft voraus, jedoch müssen nicht stets alle drei Merkmale vorhanden sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 57.

Im Gesetz

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