Welcher Zeitpunkt zählt, ob die Scheidung gerechtfertigt ist?
betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagter
Ob das Scheidungsbegehren sittlich gerechtfertigt ist, beurteilt das Gericht nach dem Zeitpunkt, zu dem die Klage eingebracht wurde. Was sich danach ändert, spielt für diese Frage keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Für die Beurteilung, ob ein Scheidungsbegehren sittlich gerechtfertigt ist, ist der Zeitpunkt der Klagseinbringung maßgebend.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057296 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 7 Ob 7/20k, 24.04.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §49 E
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