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Zählt es, wenn ich trotz allem an der Ehe festhalte?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Scheidungskläger, Beklagte
Ob ein Scheidungsbegehren sittlich gerechtfertigt ist, hängt immer von den besonderen Umständen des einzelnen Falls ab. Zu berücksichtigen ist dabei auch, ob der beklagte Ehepartner trotz der Verfehlungen des anderen an der Ehe festhält.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Bei Beurteilung der Frage, ob ein Scheidungsbegehren bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe sittlich gerechtfertigt ist, werden immer die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sein. Insbesondere wird dabei auch darauf Bedacht genommen werden müssen, ob sich aus dem Verhalten des Beklagten Ehegatten ergibt, dass er trotz der Eheverfehlungen des Klägers an der Ehe festhält.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Genannte Normen

EheG §49 E

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Ehedauer und Kinder als Scheidungshindernis

Nein. Weder die Dauer der Ehe noch das Vorhandensein von Kindern reichen für sich allein aus, um das Scheidungsbegehren als sittlich nicht gerechtfertigt anzusehen. Daran ändert auch nichts, dass der erkrankte Teil an der Ehe festhält und dem gesunden Teil gerade bei geistiger Erkrankung eine besondere Beistandspflicht zukommt.

günstig für Kläger Unterhalt bei der Scheidungsabwägung

Bei der Abwägung sind auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Frage, ob der gesetzliche Unterhalt gedeckt ist, bleibt dabei aber außer Betracht, weil der beklagte Teil seinen Unterhaltsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Scheidung behält.

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