Zählt es, wenn ich trotz allem an der Ehe festhalte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wegen der Einzelfallbezogenheit kann die Frage, ob das Scheidungsbegehren sittlich gerechtfertigt ist, vom Obersten Gerichtshof nur aufgegriffen werden, wenn dem Berufungsgericht eine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen ist.OGH 6 Ob 177/16x, 24.10.2016
- Die Beurteilung des Scheidungsbegehrens als sittlich gerechtfertigt ist nicht schon deshalb unvertretbar, weil die vom Kläger gesetzten Eheverfehlungen bei weitem überwiegen.OGH 6 Ob 177/16x, 24.10.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 1 Ob 89/25g, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 7/20k, 24.04.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §49 E
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Weder die Dauer der Ehe noch das Vorhandensein von Kindern reichen für sich allein aus, um das Scheidungsbegehren als sittlich nicht gerechtfertigt anzusehen. Daran ändert auch nichts, dass der erkrankte Teil an der Ehe festhält und dem gesunden Teil gerade bei geistiger Erkrankung eine besondere Beistandspflicht zukommt.
Bei der Abwägung sind auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Frage, ob der gesetzliche Unterhalt gedeckt ist, bleibt dabei aber außer Betracht, weil der beklagte Teil seinen Unterhaltsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Scheidung behält.