Wird die Firma meines Partners bei der Scheidung aufgeteilt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zuwendungen der Verwandten beider Ehegatten zur Bedienung von Bürgschaften, die zur Besicherung von Unternehmensschulden eingegangen wurden.OGH 1 Ob 39/18v, 21.03.2018
- Hier: Ein Wertpapierdepot eines Ehegatten, welches während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft als Sicherheit für seinen Unternehmenskredit verpfändet wurde und dessen Realisat für eine bereits festgelegte in der Zukunft liegende „Sondertilgung“ vorgesehen ist; soferne es sich dabei um eheliche Ersparnisse handelt, wird auf § 91 Abs 2 EheG Bedacht zu nehmen sein.OGH 1 Ob 209/17t, 15.12.2017
- Hier: Liegenschaften.OGH 1 Ob 135/17k, 27.09.2017
- Hier: Im Hinblick auf die Entnahme ehelicher Ersparnisse zur Finanzierung der Ordination eines Ehegatten ist auf § 91 Abs 2 EheG Bedacht zu nehmen.OGH 1 Ob 11/17z, 29.03.2017
- Kredite, die der Finanzierung zu Unternehmen gehörigen Sachen dienten, sind mit von der Aufteilung ausgenommen (so schon 1 Ob 73/12k).OGH 1 Ob 11/17z, 29.03.2017
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- Der Zweck der Regelung, dass Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, nicht der Aufteilung nach §§ 81 ff EheG unterliegen (§ 82 Abs 1 Z 3 EheG), liegt darin, den Bestand lebenskräftiger Unternehmen nicht durch die Aufteilung ihrer Substanz zu gefährden. Dieser Zweck wäre bei einem bereits stillgelegten Unternehmen nicht erreichbar.OGH 5 Ob 134/01v, 10.07.2001
- Das Gesetz enthält eine generalisierende Betrachtungsweise, sodaß es nicht darauf ankommt, ob bei Einbeziehung der dem Unternehmer gewidmeten Sachen in die Aufteilungsmasse der Unternehmensbestand tatsächlich gefährdet würde (EFSlg 57.328).OGH 7 Ob 381/97y, 19.05.1998
- Ohne daß es darauf ankäme, daß bei Einbeziehung in die Aufteilungsmasse der Unternehmensbestand oder Arbeitsplätze gefährdet würden.OGH 3 Ob 553/90, 28.11.1990
- Hier: Eine gegen Entgelt zu besichtigende Tierschau.OGH 6 Ob 724/87, 10.12.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057528 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 24.
- OGH 1 Ob 69/25s, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 95/24p, 24.10.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 175/23a, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 169/23v, 20.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 211/21t, 14.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 135/17k, 27.09.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Gesellschafter, ein Geschäftsführer und ein Kommanditist sind in dieser Eigenschaft allein noch keine Kaufleute. Ob Sie als Unternehmer gelten, wird wirtschaftlich beurteilt: Entscheidend ist, ob Sie beherrschenden Einfluss haben. Eine förmliche Geschäftsführerstellung ist dafür nicht nötig, und die Tätigkeit kann sich über mehrere Firmen erstrecken.
Nein. Eine Klausel in Geschäftsbedingungen, die die Haftung für leichte Fahrlässigkeit umfassend ausschließt und dabei auch die wichtigsten Vertragspflichten erfasst, benachteiligt Sie grob und ist unwirksam. Nur Personenschäden sind von einem solchen Ausschluss ohnehin ausgenommen. Ein Ausschluss gerade bei den Hauptleistungspflichten wird besonders streng beurteilt.