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Fällt unser Haus aus der Aufteilung, wenn Betriebskredite darauf lasten?

günstig für Unternehmerehegatte betrifft Ehegatten, Unternehmer, Liegenschaftseigentümer
Ja, wenn die Liegenschaft für Betriebskredite in Höhe ihres ganzen Verkehrswerts als Pfand eingetragen ist. Sie gilt dann als dem Unternehmen gewidmet und wird nicht aufgeteilt. Bei einer nur geringfügigen Belastung bleibt sie dagegen zum Teil in der Aufteilung; ein bloßes Verkaufs- und Belastungsverbot genügt nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Werden auf einer sonst dem Aufteilungsverfahren unterliegenden Liegenschaft zugunsten des Unternehmens eines Ehegatten Betriebsmittelkredite in einer den Verkehrswert der Liegenschaft erreichenden Höhe hypothekarisch sichergestellt, wird dadurch die Liegenschaft mit ihrem gesamten Wert dem Unternehmen gewidmet und unterliegt dann nicht der Aufteilung. Jedenfalls liegen keine ehelichen Ersparnisse vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057323 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Genannte Normen

EheG §81; EheG §82 Abs1 Z3

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