Wird der Betrieb meines Partners bei der Scheidung aufgeteilt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1988)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vgl RS0134290OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023
- Mit ausführlicher Erörterung, nach welchen Kriterien Liegenschaften von der Aufteilung ausgenommen sind, weil sie zu einem Unternehmen gehören.OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019
- Bei der Beurteilung der Frage, welche Sachen als Unternehmensbestandteile zu betrachten sind, ist die Zubehör‑/Zugehöreigenschaft gemäß § 294 ABGB entscheidend.OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019
- Hinter dieser Ausnahmeregelung steht das gesetzgeberische Bestreben, bestimmte nachteilige Folgen, die mit der Übertragung solcher Sachen an den anderen Ehegatten verbunden sein könnten, zu vermeiden; nämlich eine bestehende Erwerbsquelle nicht zu beschädigen, womit zugleich auch Arbeitsplätze vernichtet würden.OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019
- Mit der Ausnahme der Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, sollte ein wirksamer Schutz der Unternehmenssubstanz vor dem Zugriff durch einen aufteilungsberechtigten Ehegatten geschaffen werden.OGH 7 Ob 381/97y, 19.05.1998
- Es kann darunter auch die Sicherung der Erwerbsgelegenheit des den Betrieb weiterführenden Ehegatten verstanden werden.OGH 4 Ob 2312/96w, 29.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 103/22m, 14.09.2022, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wird einem Unternehmen die Verwendung einer bestimmten Klausel untersagt, muss dieses Verbot keinen Zusatz für besondere Einzelfälle enthalten. Erlaubte Vereinbarungen, die vom Verbot abweichen, sind ohnehin nicht erfasst. Sie können sich in Ihrem eigenen Verfahren weiterhin auf Ihre besonderen Umstände berufen.
Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.