Zum Inhalt springen

Wird die Firma meines Ehepartners bei der Scheidung aufgeteilt?

günstig für Unternehmer betrifft Ehegatten, Unternehmer, geschiedene Partner
Ein Unternehmen und Anteile daran werden bei der Scheidung nicht aufgeteilt, auch wenn sie aus gemeinsamen Ersparnissen angeschafft wurden oder aus dem Erlös eines früheren Unternehmens stammen. Wird der Verkaufserlös dagegen nicht wieder in ein Unternehmen gesteckt, gehört er, soweit er bei Auflösung der Gemeinschaft noch vorhanden ist, zu den ehelichen Ersparnissen. Dasselbe gilt für Geldanlagen, die daraus angeschafft wurden und selbst kein Unternehmen sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Ein aus ehelichen Ersparnissen angeschafftes Unternehmen und Anteile an einem solchen unterliegen nicht der Aufteilung. Dies gilt auch für den Fall, dass aus dem Erlös eines Unternehmens eines Ehegatten ein anderes Unternehmen erworben wird. Wird aber der Erlös aus der Veräußerung eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen nicht zur Anschaffung eines neuen Unternehmens verwendet oder in ein anderes Unternehmen investiert, so gehört der Veräußerungserlös, insoweit er zur Zeit der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft noch vorhanden ist, zu den ehelichen Ersparnissen im Sinne des § 81 Abs 3 EheG. Dem Surrogationsgedanken entsprechend zählen aber jene Wertanlagen zu den ehelichen Ersparnissen, die aus dem Veräußerungserlös angeschafft wurden und nicht als Unternehmen im Sinne des § 82 Abs 1 Z 3 und 4 EheG anzusehen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Rücktritt vom Partnervermittlungsvertrag

Ein Vertrag über Partnervermittlung mit Werbung, Inseraten und Bearbeitung der Zuschriften ist überwiegend ein Werkvertrag. Treten Sie als Auftraggeber zurück, muss sich das Unternehmen anrechnen lassen, was es sich dadurch erspart. Daran ändert auch der Glücksfaktor eines solchen Vertrags nichts.

günstig für Konsument Entgelt bei nicht ausgeführtem Werk

Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Firmenanteile bei der Scheidung
Familienrecht · Eingebrachtes Unternehmen bei der Scheidung
Familienrecht · Unternehmen bei der Aufteilung nach Scheidung
Familienrecht · Unternehmensbeteiligung in der Aufteilung
Familienrecht · Privatstiftung bei der Aufteilung nach der Scheidung