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Muss ich trotz möglicher Frühpension weiterarbeiten für den Unterhalt?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Pensionisten, Unterhaltsberechtigte
Nein. Wurden Sie schuldlos oder mit geringerer Schuld geschieden und erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Frühpension, ist Ihnen eine weitere volle Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr zumutbar. Auch von einem Pensionisten, der das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat, kann keine Nebenbeschäftigung verlangt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 20.04.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Von einem schuldlos oder minder schuldig geschiedenen Ehegatten kann den Umständen nach nicht erwartet werden, dass er eine Erwerbstätigkeit auch dann fortsetzt, wenn er die altersmäßigen und sonstigen Voraussetzungen für die Frühpension erreicht hat; ihm ist eine weitere volle Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr zumutbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057339 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

EheG §66

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Pension und Unterhalt nach der Scheidung

Ihr Unterhaltsanspruch nach der Scheidung besteht nur, soweit Sie sich nicht aus eigenen Einkünften und eigenem Vermögen erhalten können. Eine Pension, auf die Sie einen unbedingten Anspruch haben, zählt in voller Höhe als Ihr Einkommen. Worauf die tatsächliche Höhe der Pension beruht, spielt dabei keine Rolle.

günstig für Unterhaltspflichtiger Arbeitspflicht nach der Scheidung

Auch wenn Sie während der Ehe nicht berufstätig waren, kann Ihnen nach der Scheidung eine Arbeit zugemutet werden. Zumutbar ist eine Tätigkeit in Ihrem erlernten Beruf, selbst wenn Sie früher eine höhere Position hatten. Eine Hilfsarbeit müssten Sie dagegen nicht annehmen.

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