Wird mir nach Jobverlust einfach mein altes Gehalt angerechnet?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (54 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beschäftigungsverbot nach dem MSchG.OGH 10 Ob 25/20d, 01.09.2020
- Hier: Langjährige Arbeitslosigkeit. Der Vater legt zum Nachweis seiner Bemühungen um eine Arbeitsstelle eine umfangreiche Liste seiner Bewerbungen in der jüngeren Vergangenheit vor.OGH 1 Ob 65/16i, 28.04.2016
- Hier: Da der Vater nach den Feststellungen der Vorinstanzen ab 5. 8. 2009 einkommenslos und infolge fehlenden Aufenthaltstitels auch nicht vermittelbar war, entspricht die Verneinung des Vorliegens der Anspannungsvoraussetzungen durch die Vorinstanzen der Rechtslage.OGH 6 Ob 80/13b, 08.05.2013
- Hier: Unbekannter Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen.OGH 10 Ob 73/07v, 15.01.2008
- Der Unterhaltsschuldner hat seine Arbeitskraft nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten bestmöglich einzusetzen, um seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen zu können.OGH 3 Ob 40/02g, 18.12.2002
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Es ist der Umstieg auf eine selbständige Tätigkeit grundsätzlich zulässig und dem Selbständigen nach Einstellung seiner Tätigkeit eine Zeitspanne zuzubilligen, um wieder im unselbständigen Bereich Fuß zu fassen. Ebenso darf die Unterhaltsberechtigte nur auf ein auf dem Arbeitsmarkt real erzielbares Einkommen angespannt werden.OGH 1 Ob 56/01v, 29.05.2001
- Dies gilt nicht für Fälle beabsichtigter Unterhaltsvereitelung.OGH 1 Ob 58/00m, 28.03.2000
- Es sind die konkreten Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt ausschlaggebend.OGH 1 Ob 223/98w, 27.04.1999
- Das potentielle Einkommen aus der Anspannung wird nach einer den subjektiven Fähigkeiten und der objektiven Arbeitsmarktlage entsprechenden sowie zumutbaren Erwerbstätigkeit gemessen. Subjektive Fähigkeiten sowie Zumutbarkeit werden im wesentlichen durch Alter, berufliche Ausbildung, körperliche und geistige Verfassung sowie familiäre Belastung bestimmt. In diesem Rahmen sind die konkreten Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt ausschlaggebend.OGH 8 Ob 191/97i, 13.11.1997
- Selbst bei einem verschuldeten Arbeitsplatz - oder Berufswechsel kann in Anwendung des Anspannungsgrundsatzes nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dem Unterhaltspflichtigen weiterhin das verlorene Einkommen zur Verfügung stünde.OGH 2 Ob 2376/96t, 28.11.1996
- Hiebei kommt dem Gesundheitszustand sowie der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wesentliche Bedeutung zu.OGH 8 Ob 503/96, 08.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047579 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 54.
- OGH 4 Ob 138/25k, 28.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 180/24w, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 49/24i, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 41/22k, 17.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 25/20d, 01.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 25/19s, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 30/19p, 07.05.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Kann Ihnen zugemutet werden, mehr zu verdienen, als Sie tatsächlich verdienen, wird der Unterhalt nach diesem möglichen Einkommen bemessen. Das gilt nicht nur, wenn Sie nicht arbeiten wollen, sondern auch bei anderen Entscheidungen über Ihre Erwerbstätigkeit.
Möglicherweise ja. Allein die Meldung als arbeitssuchend befreit Sie nicht. Das Gericht prüft im Einzelfall, ob Sie bei Einsatz aller Ihrer Fähigkeiten, also nach Ausbildung und Können, eine Stelle erlangen könnten, und rechnet Ihnen dieses mögliche Einkommen zu.