Kann eine bereits gescheiterte Ehe noch weiter zerstört werden?
betrifft Ehegatten
In der Regel kann eine schon zerrüttete Ehe durch eine neue Verfehlung noch weiter zerrüttet werden. Ist die Ehe aber schon so tief zerrüttet, dass eine weitere Verschlechterung nicht mehr eintreten konnte, fehlt der Zusammenhang zwischen der neuen Verfehlung und dem Scheitern.
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (50 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Wenn auch in der Regel die schon bestehende Zerrüttung einer Ehe durch eine neue Eheverfehlung noch weiter vertieft werden kann, so fehlt doch dann, wenn die Ehe schon so tief zerrüttet ist, dass eine weitere Zerrüttung nicht mehr eintreten konnte, im allgemeinen der Kausalzusammenhang zwischen der neuen Verfehlung und der Zerrüttung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung.OGH 2 Ob 236/22b, 17.01.2023
- Die Rechtsprechung zur Frage der Beurteilung von Eheverfehlungen nach Eintritt der vollständigen Zerrüttung der Ehe ist in den letzten Jahren keineswegs uneinheitlich.OGH 6 Ob 140/01h, 21.06.2001
- Wesentlich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.OGH 3 Ob 208/00k, 29.11.2000
- Die Eheverfehlungen müssen für die Zerrüttung kausal gewesen sein.OGH 3 Ob 507/94, 25.05.1994
- Dies gilt auch für den Fall, dass ein Ehegatte schon von allem Anfang an keinen ernstlichen Willen zur Eheschließung gehabt und aus der Ehe gestrebt hat.OGH 8 Ob 148/69, 23.09.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 50.
- OGH 4 Ob 173/25g, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 133/25t, 24.09.2025
- OGH 1 Ob 89/25g, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 146/24p, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 229/23x, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 19/23d, 24.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 236/22b, 17.01.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 2/21g, 22.06.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 5/21p, 25.02.2021
- OGH 2 Ob 164/20m, 28.01.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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